Meine Expertise
Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter ist eine rechtlich geschützte Bezeichnung.
Dieser Titel darf nur von einer Person getragen werden, die sich im Sinne der Sachverständigen-Weiterbildung einer entsprechenden Prüfung der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts unterzogen hat.
Privatgutachten
Begutachtung von Werkleistungen im Bereich der Klima-, Sanitär- und Heizungstechnik – als auch erneuerbaren Energien.
Gerichtsgutachten
Unterstützung der Gerichte bei der Entscheidungsfindung
Beratung
Erstellung von Bauabnahmen und Beratung privater Bauherren und Kommunen zur Einhaltung von technischen Regeln und Normen.
Planung
Planung von Heizungs- und Sanitäranlagen. Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Überprüfung der Ausführung